Herzlich Willkommen im Hinweisgebersystem der AOK Bayern!
Allgemeine Information zur Anonymität:

Sie erreichen unser Hinweisgebersystem rund um die Uhr. Sofern Sie dies wünschen, können Sie während des kompletten Meldevorgangs vollständig anonym bleiben und haben dennoch die Möglichkeit, mit uns zu kommunizieren und für etwaige Nachfragen erreichbar zu bleiben.

Durch die hohen Sicherheitsstandards ist es weder der Firma Vispato als Anbieter des Hinweisgebersystems noch Dritten möglich, Ihren Hinweis zu lesen. Sofern Sie anonym bleiben wollen achten Sie bitte darauf, im Hinweis keine Daten preiszugeben, die einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen.

Bitte entscheiden Sie zunächst, welchem unserer nachstehenden Hinweisgeber-Portale Ihre Meldung gilt:

Meldung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen 


Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung große finanzielle Schäden zu. Damit dieses Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden kann, haben alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Sie sollen Ihnen helfen, ein mögliches Fehlverhalten schnell und unkompliziert zu melden. Dazu zählen z. B. Abrechnungen von nicht erbrachten Leistungen und Abrechnungen von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen, die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern, die Fälschung von Rezepten, Verordnungen oder anderer für den Leistungsbezug relevanter Unterlagen oder auch unrechtmäßiger Bezug von Krankengeld sowie Falschangaben bei Beschäftigungsverhältnissen. Sie haben den Verdacht, dass ein derartiges Fehlverhalten im Gesundheitswesen vorliegt? 

Wählen Sie bitte dieses Portal aus, um Ihren Hinweis zu melden.

Die zutreffende Meldungskategorie können Sie anschließend dort auswählen.

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Compliance-Hinweisgebersystem


Sie sind Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der AOK Bayern und haben den Verdacht eines Verstoßes in der ordnungsgemäßen Anwendung gesetzlicher und / oder unternehmensinterner Regelungen (wie z.B. Rechtsgrundlagen, Anweisungen, Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Verträge etc.)?
 
Die zutreffende Meldungskategorie können Sie anschließend dort auswählen.

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Meldung bei Gefährdung der Informationssicherheit 


Durch ein strukturiertes Management von Sicherheitsvorfällen in den IT-Systemen stellt die AOK Bayern sicher, dass potenziell sicherheitsrelevante Ereignisse möglichst zeitnah erkannt, bearbeitet und dokumentiert werden. Ein möglicher Schaden für die AOK Bayern soll damit so gering als möglich gehalten und der normale Betriebszustand wiederhergestellt werden. Durch eine kontinuierliche Behebung von Schwachstellen wird die allgemeine Betriebssicherheit unserer IT-Systeme nachhaltig gesteigert.
 
Wählen Sie bitte dieses Portal aus, um Ihren Hinweis zu melden. 

Ein benutzerfreundliches Formular führt Sie anschließend durch den Meldeprozess.